Erklärung zur Barrierefreiheit: Hochwasserschutz Nürtingen


Zum Inhalt springen (Enter drücken),
Zum Kontakt,
Zur Inhaltsübersicht,

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Schriftgröße anpassen
  • Vergrößern:Strg + +
  • Standard:Strg + 0
  • Verkleinern:Strg + -
Stadt Nürtingen Logo
Altstadt Nürtingen
Hochwasserschutz.
Hochwasserschutz.
Erklärung zur Barrierefreiheit

Hauptbereich

Barrierefreiheit

Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hochwasserschutz-nuertingen.de veröffentlichte Website der Stadt Nürtingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen von § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.01.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 01.02.2022 erstellt.

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer:0711 279-3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an oder füllen das nachfolgende Formular aus:

Herr Clint Metzger
Stabsstelle Oberbürgermeister
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 105
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-307
presse.stadt(@)nuertingen.de

Rückmeldung

BITV - Feedback Mechanismus

Mit * (Stern) gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

BITV - Feedback Mechanismus
none
none